


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Verwendung gegenüber
Kaufleuten
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager München oder – bei Direktversand – ab deutsche Grenze bzw. ab deutscher Einfuhrhafen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4.4 Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzugs hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendungen unser Lager – bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen – verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich mindern. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziffer 5).
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3 Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts nachgekommen ist bzw. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt hat.
6.4 Im
Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl Mängelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Im Falle eines behaupteten Mangels
können wir nach unserer Wahl verlangen, dass
a) das schadhafte Teil
bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließenden
Rücksendung an uns geschickt wird.
b) der Käufer das schadhafte
Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Service-Techniker
zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der
Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von
ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen
entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallenden Teile nicht
berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren
Standardsätzen zu bezahlen sind. Schlägt die Nachbesserung
nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) verlangen.
6.5 Zeigt der Käufer einen Mangel an einem unserer Produkte an und stellt sich bei dessen Überprüfung durch uns bzw. durch den Hersteller heraus, dass dieses frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängeln ist, hat der Käufer die uns durch die unbegründete Mängelanzeige entstandenen Prüf- und Testkosten einschließlich eventuell entstandener Frachtkosten zu erstatten.
6.6 Über die vorstehend geregelten Gewährleistungsansprüche hinaus gehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatz jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
6.7 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
6.8 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Retouren
7.1 Alle Rücklieferungen vom Käufer an uns haben unter einer RMA-Nummer (Return Material Authorisation) mit vorausbezahlter Fracht zu erfolgen. Hierzu hat der Käufer bei jeder beabsichtigten Rücklieferung (auch bei behaupteter Gewährleistung) eine RMA-Nummer vorab von uns einzuholen und diese als deutlich sichtbare Aufschrift auf der Außenseite des Rücklieferungspakets sowie auf den Frachtpapieren anzugeben. Rücksendungen ohne solche RMA-Nummer können von uns nicht bearbeitet werden, sondern müssen an den Käufer auf dessen Kosten zurück geschickt werden. Rücksendungen ohne RMA-Nummer führen zu keinem Annahmeverzug.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Neuforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.
8.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo abgezogen und anerkannt wird.
8.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
8.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 8.6 auch tatsächlich auf uns übergehen.
8.5 Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit unserem Widerruf infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
8.6 a)
Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus
dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.
b) Wurde die Ware verarbeitet,
vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes
Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert
unserer Rechte an der Ware zu.
c) Hat der Käufer die Forderung im
Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig
und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen
den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich
an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an.
8.7 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers und nach unserer ausdrücklichen Mahnung In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
8.7 Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
8.8 Übersteigt der Fakturenwert der für uns bestehenden Sicherheit unsere sämtlichen Forderungen einschließlich Nebenkosten (z.B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen unserer Wahl verpflichtet.
8.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
8.10 Nehmen wir auf Grund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurück genommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
8.11 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser in gebräuchlichem Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.
8.12 Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.
9. Zahlung
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
9.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
9.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
10. Mindermengenzuschlag
10.1 Ab sofort berechnen wir für Bestellungen unter EURO 250,00 einen Mindermengenzuschlag von EURO 30,00.
10.2 Für Bestellungen unter USD 1.000,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von USD 25,00.
10.3 Bei USD-Bestellungen werden pro Auftrag USD 25,00 für Bankgebühren berechnet.
11. Schutz- und Urheberrechte
11.1 Der Käufer wird von uns unverzüglich und schriftlich unterrichtet, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Beitrages für gewährte Nutzungsrechte erstatten.
11.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 6.4 entsprechend.
11.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
12. Export
12.1 Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufgesetze wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Erfüllung und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist München.
13.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist München. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 ABBG ist Gerichtsstand ausschließlich München. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14. Teilrichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmung unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erricht wird. Dies gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken.